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Wenn der Grillgeruch den Nachbarn stört

Ob auf den Balkonen der Großstadt oder in den Gärten der Einfamilienhaussiedlungen auf dem Land: an den Wochenenden mehren sich die Rauchzeichen und es riecht überall nach über Holzkohlefeuer gebratenem Fleisch oder Gemüse. Der Sommer naht, die Grillsaison ist eröffnet. Damit es aber beim Genuss im Freien keinen Ärger gibt mit den Nachbarn oder dem Vermieter, gibt Sigrid Müller, Vorstandsmitglied des IVD West aus Heusweiler, im Folgenden einige Tipps und Hinweise. Damit Sie es sich in Ruhe und guten Gewissens schmecken lassen können.

Denn das Grillen wird immer dann problematisch, wenn Nachbarn die Belästigung durch Rauch oder Gerüche als unzumutbar empfinden. Auch kann das Brutzeln über Holzkohle vom Vermieter als ein „vertragswidriger Gebrauch“ eingestuft werden. Allerdings müssen diejenigen, die sich gestört fühlen, die Unzumutbarkeit auch beweisen.

„In der Zeit von April bis September einmal im Monat zu grillen, sollte in der Regel kein Problem darstellen. Geben Sie aber Ihren Nachbarn rechtzeitig zuvor Bescheid“, rät Sigrid Müller Grundsätzlich hilft auch ein Blick in Mietvertrag oder Hausordnung – denn das Grillen kann dort wirksam eingeschränkt oder verboten sein. Außerdem gilt es, die generellen Ruhezeiten einzuhalten: Nach 22:00 Uhr sollte es auf Balkon oder Terrasse ruhig zugehen.

Auch im eigenen Garten gibt es keinen Freibrief für die Grillnutzung. Rücksichtnahme auf die Bewohner angrenzender Grundstücke ist hier ebenfalls Pflicht. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Rauchentwicklung zu legen, rät Müller. Denn wenn dichte Rauchschwaden durch geöffnete Fenster ins Nachbarhaus ziehen, wird das bis dahin friedliche Zusammenleben auf eine empfindliche Probe gestellt. Wer also nicht zu häufig den eigenen Grill befeuert, dabei reichlich Abstand zum Nachbarn hält, auf die Rauchentwicklung achtet und auch Lärmbelästigungen vermeidet – der ist beim Grillgenuss auf relativ sicherer Seite.

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Über den IVD West

Der Immobilienverband IVD West e.V. mit Sitz in Köln ist die regionale Untergliederung des IVD Bundesverbands, der größten Berufsorganisation und Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft in Deutschland. Der IVD West vertritt mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die Verbandsmitglieder führen das IVD-Gütesiegel und haben damit ihre Fachqualifikationen nachgewiesen, halten genaue Wettbewerbsregeln ein und sind speziell versichert. Die so genannte Vermögenshaftpflichtversicherung ist ein Muss. Das IVD-Logo ein Gütesiegel für Kompetenz und Professionalität. Im Jahre 2004 schloss sich der IVD aus den beiden Verbänden Ring Deutscher Makler und Verband Deutscher Makler zusammen.

Seit Anfang 2017 vermarkten die Mitglieder des IVD West ihre Objekte im verbandseigenen Immobilienportal www.ivd24immobilien.de .

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